Rechtsprechung
LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
Auslegung des Begriffs "Tätigkeitsjahr" im Entgelttarifvertrag der DP Retail GmbH - Berücksichtigung externer Vorbeschäftigungszeiten - Zustimmungsverweigerung durch Betriebsrat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 11.05.2012 - 14 BV 20/11
- LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12
- BAG, 12.11.2013 - 4 ABR 31/13
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (9)
- ArbG Hamburg, 11.05.2012 - 14 BV 20/11
Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung - Eingruppierung
Auszug aus LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. Mai 2012 - 14 BV 20/11 wird zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 11. Mai 2012 - 14 BV 20/11 - Bl. 111 ff. d.A. - die Anträge der Beteiligten zu 1) zurückgewiesen.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. Mai 2012, 14 BV 20/11, aufzuheben und nach den diesseitigen Schlussanträgen erster Instanz zu erkennen,.
- BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08
Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD
Auszug aus LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12
Der Gegenstand des bereits eingeleiteten gerichtlichen Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats ist, ob die beabsichtigte Eingruppierung aufgrund eines an den Betriebsrat gerichteten Zustimmungsersuchens gegenwärtig und zukünftig zutreffend ist (BAG vom 01.07.2009, 4 ABR 18/08;… Fitting u.a., BetrVG, 26. Aufl., § 99 Rn. 100a). - BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen
Auszug aus LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12
Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht auch, soweit die Beteiligten nicht um die Eingruppierung der Arbeitnehmerin ... in eine bestimmte Vergütungsgruppe streiten - insoweit bestand zum damaligen Zeitpunkt Einvernehmen bezüglich Gehaltsgruppe 2 als zutreffender Entgeltgruppe -, sondern nur um die Einstufung nach "Tätigkeitsjahren" in dieser Gruppe (vgl. BAG vom 6.4.2011, 7 ABR 136/09).
- BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08
Anspruch auf Strukturausgleich
Auszug aus LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12
(1) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG vom 22.4.2010, 6 AZR 962/08). - BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04
Auslegung eines Sozialplans
Auszug aus LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. BAG vom 22.11.2005, 1 AZR 458/04; BAG vom 3.8.2005, 10 AZR 559/04). - BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 559/04
Eingruppierung - mehrjährige Berufserfahrung
Auszug aus LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. BAG vom 22.11.2005, 1 AZR 458/04; BAG vom 3.8.2005, 10 AZR 559/04). - BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 180/00
Verweisung auf das Tarifniveau in anderem Tarifgebiet
Auszug aus LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12
Dies gilt insbesondere für aufeinanderfolgende Entgelttarifverträge (BAG vom 4.4.2001, 4 AZR 180/00). - BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92
Antragsbefugnis des Betriebsrats für Individualansprüche im Beschlussverfahren - …
Auszug aus LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12
Neuer Streitstoff zum Gegenstand des Verfahrens, zu dessen Beurteilung das bisherige Ergebnis des Verfahrens nicht nutzbar gemacht werden kann, wird nicht ins Beschwerdeverfahren eingeführt (vgl. BAG vom 5.5.1992, 1 ABR 1/92). - LAG Baden-Württemberg, 09.11.2011 - 13 TaBV 6/11
Eingruppierung einer Arbeitnehmerin in den Bundesentgelttarifvertrag für die …
Auszug aus LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12
Es findet sich z.B. nicht auch der Begriff "Tätigkeitsjahr in dieser Gruppe", der eine entsprechende Zuordnung ermöglicht hätte (s. dazu etwa LAG Baden-Württemberg vom 9.11.2011, 13 TaBV 6/11).
- BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21
Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht - …
(bb) Die Verwendung des Begriffs "Tätigkeit" statt "Betriebszugehörigkeit" lässt nicht den Schluss zu, diese sei unabhängig von der Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen (so aber LAG Hamburg 12. Februar 2013 - 2 TaBV 7/12 - zu II B 2 a cc (2) (a) der Gründe) . - ArbG Bielefeld, 23.07.2020 - 1 Ca 1071/20
Gehaltstarifvertrag Einzelhandel NRW, Tätigkeitsjahre, Auslegung
Dem ist das Landesarbeitsgericht Hamburg in seiner Entscheidung vom 12.02.2013 -2 TaBV 7/12 - gefolgt.Für die Kammer entscheidend sind die in der vom LAG Hamburg (vom 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12) angesprochenen daraus resultierenden Praktikabilitätserwägungen der beiden möglichen Auslegungsergebnisse.
- LAG Hamm, 18.03.2021 - 18 Sa 1097/20
Keine Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei Eingruppierung und Lohnzahlung …
Die Klägerin bringt insoweit vor, dass es nicht dem Willen der Tarifvertragsparteien entspreche, einen Arbeitnehmer mit Berufserfahrung im Einzelhandel vergütungsmäßig so zu stellen wie einen Anfänger, der zuvor noch gar nicht gearbeitet hat ( so auch LAG Hamburg, Beschluss vom 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12 ).
- LAG Hamm, 16.04.2021 - 18 Sa 744/20
Gehaltstarifvertrag Einzelhandel NRW; Auslegung; Tätigkeitsjahre
Die Klägerin bringt insoweit vor, dass es nicht dem Willen der Tarifvertragsparteien entspreche, einen Arbeitnehmer mit Berufserfahrung im Einzelhandel vergütungsmäßig so zu stellen wie einen Anfänger, der zuvor noch gar nicht gearbeitet hat ( so auch LAG Hamburg, Beschluss vom 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12 ). - ArbG Bielefeld, 14.05.2020 - 1 Ca 671/19 Dem ist das Landesarbeitsgericht Hamburg in seiner Entscheidung vom 12.02.2013 -2 TaBV 7/12 - gefolgt.
- LAG Hamburg, 05.06.2013 - 5 TaBV 11/12
Auslegung des Begriffs "Tätigkeitsjahr" im Entgelttarifvertrag der DP Retail GmbH …
Bereits mit dem Beschluss vom 12. Februar 2013 hat das Landesarbeitsgericht eine Beschwerde der Beteiligten zu 1 im Parallelverfahren ArbG Hamburg 14 BV 20/11 = LAG Hamburg 2 TaBV 7/12 zurückgewiesen.